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schulen - primarschule

02.07.2008Infos: 2008/2009


Personelles: Verabschiedungen

Nach 31 Jahren Unterrichtstätigkeit an der Schule Bärschwil verlässt uns Ursi Meier per Ende dieses Schuljahres. Sie hat sich neben dem Religionsunterricht auch sonst sehr engagiert und unter anderem in Projektwochen und Lagern mitgewirkt. Für ihr grossartiges Engagement und Ihre langjährige Treue danken wir Ursi ganz herzlich.

Frau Renate Hofer verlässt uns ebenfalls auf Ende Schuljahr. Auch ihr danken wir herzlich für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.

Als neue Religionslehrpersonen heissen wir herzlich willkommen:

Frau Jeannine Laffer, Religionslehrperson
Frau Mary Princip, Religionslehrperson

Wir wünschen allen viel Freude an unserer Schule.
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Adressen Lehrpersonen

Kindergarten

Kindergarten Verena Trippel 061 / 761 15 80

Primarschule

1. - 3. Klasse Sarah Bieli 061 761 38 38
Einführungsklasse

4. - 6. Klasse Pascale Hertner/ 061 311 24 52
Kleinklasse Nicole Stalder

Heilpädagogin/
Förderunterricht Monika Mura 061 482 09 27

Werken 1 Sonja Guthauser 061 741 15 75

Religion Mary Princip 078 892 28 17
Jeannine Laffer (3./4./5./6.) 061 761 87 89

Flötenunterricht Ruth Bilkenroth 0049 7621 / 16 56 91

Musikgrundkurs Anne Causse Rueff

Zahnprophylaxe Denise Studer 061 781 33 73


Verena Trippel Sarah Bieli Monika Mura


Pascale Hertner/Nicole Stalder Sonja Guthauser

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Wichtige Telefonnummern

Manuela Moser-Balzli, Schulleitung 061 / 771 04 88
Melanie Schneider-Stebler, Schulsekretariat 061 / 771 04 88
Natel Schulleitung 077 / 251 58 79
Melanie Schneider-Stebler, Sekretariat 061 / 771 04 88
Email Schulleitung schulleitung@eich.educanet2.ch

Lehrerzimmer Bärschwil 061 / 761 56 00
Homepage Schule www.schule-baerschwil.ch
Kindergarten Bärschwil 061 761 64 73
Toni Spaar, Schulabwart 079 / 740 82 86
Henz Judith, Gemeinderätin 061 / 761 65 16


Schularzt
Dr. med. Roland Stäuble, Wahlen 061 / 761 33 00

Schulzahnärzte
Dr. med. dent. Rico Balmelli, Brislach 061 / 781 39 59
Dr. med. dent. Konrad Borer, Reinach 061 / 711 34 00
Dr. med. dent. Trajko Dodevski, Laufen 061 / 761 15 16
Dr. med. dent. Claudio Eiselin, Laufen 061 / 761 64 00
Dr. med. dent. Christoph Fischer, Münchenstein 061 / 411 45 31
Dr. med. dent. Antonio Guarneri, Breitenbach 061 / 781 21 31
Dr. med. dent. Thomas Imhof, Laufen 061 / 761 19 89
Dr. med. dent. Willi Ingold, Laufen 061 / 761 37 61
Dr. med. dent. Stefan Jeker, Laufen 061 / 761 61 61
Dr. med. dent. Peter Rathgeb, Therwil 061 / 721 81 00
Dr. med. dent. Matthias Schächterle, Breitenbach 061 / 781 31 11
Dr. med. dent. August Teuber, Breitenbach 061 / 781 11 44
Dr. med. dent. Halina Trzeciak, Nunningen 061 / 791 09 52
Dr. med. dent. Hanspeter Urwyler, Aesch 061 / 751 60 66
Dres. C.+ M. Weber, Laufen 061 / 763 70 00

Schulpsychologischer Dienst (S0), Breitenbach 061 / 704 71 50
Logopädischer Dienst, Breitenbach 061 / 789 97 29
Psychomotorik, Breitenbach 061 / 781 31 50
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Laufen 061 761 23 55
Regionale Musikschule Laufental-Thierstein 061 / 761 36 25

Departement für Bildung und Kultur
Amt für Volksschule und Kindergarten
St. Urbangasse 73, 4509 Solothurn 032 / 627 29 37

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Stundenplan



A Assistenzlektion bei Monika Mura
DaZ Deutsch als Zusatz bei Verena Trippel
FLK Förderlektion Unterstufe
HP Unterricht bei Heilpädagogin Monika Mura
MGK Musikgrundkurs
Rel. Religion ökumenisch
W Werken bei Sonja Guthauser
Wkl Werken bei Klassenlehrperson


Schulreise 1. - 3. Klasse


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Rel. Religion ökumenisch
W Werken bei Sonja Guthauser
Wkl Werken bei Klassenlehrperson




Vorstellung Pascale Hertner und Nicole Stalder:

Pascale Hertner
Ich freue mich auf mein drittes Jahr als Primarlehrerin, denn die Arbeit mit Kindern, KollegInnen und Eltern gefällt mir sehr. Ich finde es super, mit so vielen verschiedenen Menschen zusammen zu arbeiten. Meine Freizeit verbringe ich gerne mit meinem Mann, wenn ich nicht gerade Tonleitern fürs Orchester übe (ich spiele leidenschaftlich gern Geige) oder an der Birs entlang jogge. Ich versuche meinen Unterricht lebensnah und interessant zu gestalten und die Kinder zu einem respektvollen Umgang mit anderen Menschen anzuregen.

Nicole Stalder
Für mich beginnt nun das dritte Schuljahr als Primarlehrerin. Ich habe grosse Freude an meinem Beruf und finde es spannend, jeden Tag gemeinsam mit den Schulkindern etwas Neues zu entdecken. Mir ist es wichtig, die Kinder auf einem Stück ihres Lebensweges begleiten zu können und in Ihnen die Freude am Lernen und das Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten zu wecken. Mein grosses Hobby ist die Musik. Seit über 10 Jahren spiele ich Gitarre und singe viel! Zudem tanze ich, gemeinsam mit meinem Freund, leidenschaftlich gerne Standart- und Lateintänze.


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Fahrplan Postauto

Bärschwil Hölzlirank ab 08:10 Uhr Bärschwil Post an 08:12 Uhr
Bärschwil Post ab 12:11 Uhr Bärschwil Hölzlirank an 12:16 Uhr
Bärschwil Hölzlirank ab 13:29 Uhr Bärschwil Post an 13:31 Uhr
Bärschwil Post ab 15:19 Uhr Bärschwil Hölzlirank an 15:24 Uhr
Bärschwil Post ab 15:39 Uhr Bärschwil Hölzlirank an 15:44 Uhr
Bärschwil Post ab 16:19 Uhr Bärschwil Hölzlirank an 16:24 Uhr

Kindergarten, Donnerstagnachmittag in Grindel (6-Jährige)
Bärschwil Hölzlirank ab 13:10 Uhr Bärschwil Post ab 13:12 Uhr
Grindel ab 15:13 Uhr Bärschwil Post an 15:19 Uhr
Bärschwil Hölzlirank an 15:24 Uhr


Blockzeiten- was bleibt, was ändert sich?

Seit dem Schuljahresbeginn 2007/2008 sind an den Kindergärten und Primarschulen Blockzeiten eingeführt worden.
Alle Kinder des Kindergartens und der Primarschulen haben an den Vormittagen die gleichen Unterrichtsblöcke.
An den Nachmittagen orientiert sich die Stundenverteilung an den kantonalen Vorgaben. Dies bedeutet, dass die Kinder gemäss ihrem Alter und Stufe von einem Nachmittag (Kindergarten) bis zu vier Nachmittagen Unterricht haben. Zudem wird verlangt, dass Lehrpersonen mit einem Vollpensum dieses auf neun Halbtage aufteilen. Das kann dazu führen, dass am Freitagnachmittag, im Wechsel mit einem anderen Nachmittag, Abteilungsunterricht stattfindet.

Abweichungen und Ausnahmen
Ausnahmen von den Blockzeiten können nicht vollständig vermieden werden
(gilt im Schuljahr 2008/09 in Kleinlützel).

1. Eltern, die ihre Kinder vom Religionsunterricht dispensieren, bleiben während dieser Lektion für die Betreuung ihrer Kinder verantwortlich. Bei der Stunden- planung haben wir darauf geachtet, dass diese Stunde entweder in der ersten oder letzten Lektion am Morgen ausfällt. Die betreffenden Eltern werden von der Klassenlehrperson, im Rahmen der Gruppenzuteilung, informiert.

2. Lehrpersonen können kurzfristig erkranken: Es ist nicht in jedem Fall gewähr- leistet, dass bei kurzfristigen Erkrankungen ein geeigneter Ersatz gefunden werden kann. In diesen Fällen werden Sie weiterhin durch den Klassenalarm Ihres Kindes informiert. Wie bis anhin bauen wir darauf, dass unter den Eltern/Familien ein gutes Netzwerk besteht, auf welches Sie in solchen Fällen für die Betreuung Ihrer Kinder zurückgreifen können. Wenn dies kurzfristig nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind in dieser Zeit durch eine andere Lehrperson betreut wird. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die Schulleitung oder das Schulsekretariat (Tel. 061 771 04 88).
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Ferienplan, schulfreie Tage

Ferien von bis Schulbeginn
Sommerferien 08 Sa 05.07.08 Sa 09.08.08 Mo 11.08.08
Herbstferien 08 Sa 27.09.08 Sa 18.10.08 Mo 20.10.08
Weihnachtsferien 08/09 Sa 20.12.08 Sa 03.01.09 Mo 05.01.09
Sportferien 09 Sa 21.02.09 Sa 07.03.09 Mo 09.03.09
Frühlingsferien 09 Sa 04.04.09 Sa 18.04.09 Mo 20.04.09
Sommerferien 09 Sa 04.07.09 Sa 08.08.09 Mo 10.08.09
Herbstferien 09 Sa 26.09.09 Sa 17.10.09 Mo 19.10.09
Weihnachtsferien 09/10 Sa 19.12.09 Sa 02.01.10 Mo 04.01.10
Sportferien 10 Sa 13.02.10 Sa 27.02.10 Mo 01.03.10
Frühlingsferien 10 Sa 27.03.10 Sa 10.04.10 Mo 12.04.10
Sommerferien 10 Sa 03.07.10 Sa 07.08.10 Mo 09.08.10


Schulfreie Tage
15.08.08 Maria Himmelfahrt Freitag
17.9.08 Kantonaler LehrerInnentag Mittwoch
24.09.08 Interne Weiterbildung Mittwoch
01.11.08 Allerheiligen Samstag
5.11.08 Interne Weiterbildung Mittwoch
01.05.09 Tag der Arbeit Freitag (schulfrei am Nachmittag)
21.05.09 Auffahrt Donnerstag
22.05.09 Hagelfreitag Freitag
01.06.09 Pfingstmontag Montag
11.06.09 Fronleichnam Donnerstag


Kirchliche Anlässe für welche die Kinder freigestellt werden können:

Montag, 18. Mai 2009 Bittprozession/Gottesdienst
Mittwoch, 20. Mai 2009 Bittprozession/Gottesdienst

Schülerinnen und Schüler, welche an den obigen kirchlichen Anlässen teilnehmen, müssen der Lehrperson eine schriftliche Bestätigung der Eltern abgeben. Für die anderen Kinder findet der Unterricht gemäss Stundenplan statt.




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Termine

2008
29. August Feuerwehrübung
02. September Übertrittselternabend in Breitenbach
04. September Elternabend 1. - 3. Klasse
09. September Elternabend 4. - 6. Klasse
Herbst Papiersammlung
06. November Tag der Pausenmilch
13. November Tochtertag (Mädchen 5. und 6. Klasse)
11. November Räbeliechtliumzug
30. November Musikschule An-/Abmeldeschluss

2009
5. - 9. Januar 2009 Skilager 4. - 6. Klasse
5. - 9. Januar 2009 Projektwoche Kindergarten, 1. - 3. Klasse
Ende Januar Zeugnis 6. Klasse
19. Februar Fasnachts-Umzug durchs Dorf
mit anschliessendem Festbetrieb in der Turnhalle
Mai Musikschule An-/Abmeldeschluss
Mai Übertrittsgespräche 5. und 6. Klasse
Mai / Juni Beurteilungsgespräche 1. bis 3. Klasse
Schulreisen
Juni / Juli Schlussaktivität mit Fest
Ende Schuljahr Zeugnisse


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Schulregeln

Diese Regeln helfen uns für einen angenehmen Umgang miteinander und zum Sorge-Tragen zu schulischem Eigentum, zum Schulhaus und zur Umgebung:

1. Wir verhalten uns anständig gegenüber den Lehrkräften, dem Schulhauswart und den Mitschülerinnen und Mitschülern.

2. Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte und des Schulhauswartes.

3. Zu Schulhaus, Einrichtungen und Aussenanlagen tragen wir Sorge.
Beschädigungen und Mängel melden wir einer Lehrkraft oder dem Schulhaus-wart. Wir übernehmen allfällige Kosten oder Reinigungsarbeiten, die wir verur-sacht haben.

4. Unsere Abfälle versorgen wir in die dafür vorgesehenen Behälter.

5. Wir betreten die Treppen und die Schulzimmer grundsätzlich mit Hausschuhen.

6. Die Turnhalle betreten wir mit Turnschuhen ohne abfärbende Sohlen.
Diese Turnschuhe tragen wir nicht im Freien.

7. In der grossen Pause verlassen wir bei jedem Wetter das Schulhaus.

8. Während der Pause bleiben wir auf den Schulhausplätzen.

9. Wenn wir uns während einer Schulstunde im Gang aufhalten, nehmen wir auf andere Schülerinnen und Schüler Rücksicht und sind leise.

10. Wir benützen auf dem Schulhausareal keine Waffen (Messer, Goccia-Pistolen etc.) und keine elektronischen Geräte wie Handy, Game Boy, Walkman usw.*

11. Nach Schulschluss stellen wir die Stühle und die Bälle auf die Tische.

12. Auf dem Areal hinter dem Schulhaus dürfen wir uns ausserhalb der Schulzeit
auf eigene Verantwortung aufhalten:
 Mai - Sept.: 8.00 - 12.00 / 13.00 - 21.00
 Okt. - April.: 8.00 - 12.00 / 13.00 - 20.00
Ausgeschlossen sind Sonn- und Feiertage.
Wir beachten die Mittagsruhe von 12.00 - 13.00 und entsorgen unsere Abfälle.

13. Da die Schulstrasse sehr steil ist, fahren wir nicht mit Scooter, Skater, Rollschuhen, Rollbrettern, Schlitten, Rutschern und Ähnlichem hinunter, um weder uns selbst noch andere zu gefährden.*

* Bei Missachten der Regel dürfen diese Gegenstände von der Lehrperson für eine
Woche eingezogen werden.

Weitere und ausführlichere Regelungen können in der Hausordnung der Primarschule Bärschwil nachgelesen werden.

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Schulweg, Schulbeginn, Znüni, Besonderes

Suchen Sie für Ihr Kind den sichersten Kindergarten- und Schulweg. Gehen Sie ihn mit Ihrem Kind schon vor Kindergarten- oder Schulbeginn ein paar Mal und machen Sie es auf besondere Gefahren aufmerksam.

Für die soziale Entwicklung und die Eigenverantwortung des Kindes ist der selbstständige Gang in die Schule, sei es zu Fuss, mit dem Postauto oder mit dem Velo, sehr wertvoll.

Velos Ob die Kinder mit dem Velo zur Schule fahren, liegt in der Verantwortung der Eltern. Velofahrende Kinder müssen mit dem Velo und dem Schulweg vertraut sein. Die Velos müssen fahrtüchtig, mit funktionierendem Licht und guten Bremsen ausgestattet sein. Sie sind im Veloständer auf dem alten Turnplatz zu parkieren. Wir empfehlen das Tragen eines Velohelms.

Scooter, Skater, Rollschuhe, Rollbretter, Schlitten und Rutscher:
Da die Schulstrasse sehr steil ist, ist dort das Fahren mit Scooter, Skater, Rollschuhen, Rollbrettern, Schlitten, Rutschern und Ähnlichem verboten.

Schulbeginn
Schicken Sie Ihr Kind frühzeitig zur Schule. Kindergartenkinder und ErstklässlerInnen haben noch kein ausgeprägtes Zeitgefühl und unterwegs gibt es noch vieles zu bestaunen und zu entdecken.
Sollte sich Ihr Kind einmal verschlafen, schicken Sie es bitte trotzdem nicht ohne Morgenessen zur Schule.
Vor Schulbeginn warten die Kinder draussen. Fünf Minuten vor dem Läuten wird das Schulhaus geöffnet. Die Kinder ziehen die Hausschuhe an und gehen in ihr Klassenzimmer.

Znüni
Das Znüni verhilft den Kindern zu gleich bleibender Energie und Leistung. Besonders Kinder, die wenig frühstücken, sind auf ein Znüni angewiesen. Es sollte gesund sein und den Vorlieben des Kindes entgegenkommen.
Beispiele gesunder Znünis: Apfel, Birne, Rüebli, Butterbrot, Dörrfrüchte, Nüsse

Elektronische Geräte
Das Benützen von elektronischen Geräten wie Handy, Game Boy, Walkman usw. ist auf dem Schulhausareal verboten. Zudem können elektronische Geräte die Aufmerksamkeit Ihres Kindes auf dem Schulweg negativ beeinflussen.

Besonderes
Bitte teilen Sie der Lehrkraft mit, wenn Ihr Kind besondere Rücksichtnahme nötig hat (Medikamente, körperliche Einschränkungen, ...)
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Absenzen

Unterrichtsabsenzen

Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, so erwarten wir vor Unterrichtsbeginn eine telefonische Meldung. Damit möchten wir sicherstellen, dass Klarheit über den Aufenthaltsort Ihres Kindes herrscht.

Zu folgenden Zeiten sind wir im Schulhaus erreichbar:

08.00 bis 08.20 Uhr und 13.15 bis 13.30 Uhr 061 / 761 56 00

Falls das Telefon nicht bedient ist, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Dieser wird später abgehört.


10.00 bis 10.15 Uhr (Pause) 061 / 761 56 00


Wir verlangen zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung.
Diese wird der Klassenlehrkraft unterschrieben und mit Begründung abgegeben.
Bitte benutzen Sie das vorgesehene Formular Unterrichtsabsenz/Entschuldigung (im Anhang). Dauert die Absenz länger als 5 Tage (eine Schulwoche) muss ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden.




Turnabsenzen

Wenn Ihr Kind am Turnunterricht nicht teilnehmen kann, erwarten wir eine schriftliche Mitteilung.

Für eine längere Turnabsenz benötigen wir ein ärztliches Zeugnis.








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Absenzen - Urlaub

Richtlinien betreffend Urlaub

(Gemäss Weisungen des Departements für Bildung und Kultur über die Begutachtung und Bewilligung von Dispensationsgesuchen, 14.8.1997)

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf zusätzliche Frei- oder Ferientage.
In Ausnahmefällen ist gemäss folgender Tabelle vorzugehen. Das entsprechende Formular für die Einreichung eines Urlaubsgesuches finden Sie am Schluss dieses Heftes.

Dauer Bewilligung Abgabefrist Form

Bis 4 Halbtage Lehrperson 10 Tage vorher Brief/Formular

Bis 2 Wochen Schulleitung 4 Wochen vorher Brief/Formular

Über 2 Wochen DBK Solothurn 6 Wochen vorher Brief (Poststempel)


Gründe für die Gewährung eines Urlaubes

 Ärztlich verordnete Kuren von Kindern und Erziehenden, sofern sie nicht auf die Ferien gelegt werden können. Ärztliche Zeugnisse müssen so ausführlich gehalten sein, dass sich die Bewilligungsinstanz von der Notwendigkeit der ärztlich verordneten Massnahmen überzeugen kann.

 Verschiebung von Schulferien, nachdem die Termine schon angekündigt waren

 Ferienbeginn und -ende unter der Woche

 Mithilfe der Erziehenden in Schullagern

 Rücksichtnahme auf Familienanlässe an Weihnachten und Neujahr

 Trainingslager für Mitglieder von regionalen oder schweizerischen Kadern

 Religiöse Feiertage

Nicht als wichtige Gründe gelten

 Verschiedene Ferientermine für Lehrpersonen und ihre Kinder

 Bereits gebuchte Ferienwohnungen oder Reise

 Ferienüberschneidungen verschiedener Schulen

Eltern tragen die Verantwortung für die Folgen der versäumten schulischen Leistungen.

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Schulzahnpflege

In der Gesundheitsvorsorge haben die Pflege der Zähne und die richtige Behandlung bei Schäden einen grossen Stellenwert. Die Gemeinde Bärschwil unterstützt dies mit folgenden Massnahmen:

Zahnprophylaxe in der Schule

• Die Zahnpflegehelferin hält zweimal pro Jahr im Kindergarten und in jeder Klasse eine Lektion über theoretische und praktische Zahnpflege.
• Etwa dreimal im Jahr reinigen die Kinder unter Anleitung ihrer Kindergärtnerin oder Klassenlehrkraft die Zähne mit einer speziellen Fluor-Zahnpasta.

Schulzahnärztliche Untersuchungen

• Sämtliche Zahnärzte der Region stehen in unserer Gemeinde als Schulzahnärzte unter Vertrag.
• Die Lehrerschaft fordert Sie zur Zahnkontrolle Ihres Kindes auf.
• Sie vereinbaren einen Termin beim Zahnarzt Ihrer Wahl (gemäss Telefonliste).
• Der Zahnarzt bestätigt die jährliche Kontrolle auf einer Karte. Diese wird von der Lehrerschaft überprüft und aufbewahrt.
Der Zahnarzt stellt Ihnen direkt Rechnung.

Bei Nichteinhalten der vorgegebenen Frist werden Sie von der Lehrerschaft einmal telefonisch gemahnt; danach liegt die Untersuchung in Ihrer Verantwortung

Zahnarztrechnungen

Eine Untersuchung pro Jahr und 20% der Behandlungskosten übernimmt während der obligatorischen Schulzeit die Gemeinde.

Den Betrag können Sie auf der Gemeindeverwaltung gegen Vorweisung der Originalrechnung inkl. Zahlungsnachweis bar einfordern.
Leistungen von Krankenkassen und Haftpflichtversicherungen sind bei der Berechnung des Gemeindebeitrages in Abzug zu bringen.

Jeder in der Schweiz praktizierende Zahnarzt wird als Schulzahnarzt anerkannt.

Die tägliche Zahnreinigung ist die Voraussetzung für gesunde Zähne achten. Sie bitte auf eine optimale Zahnpflege Ihres Kindes.


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Schulärztlicher Dienst/Versicherungen/Gemeindebeiträge

Schularzt

Der schulärztliche Dienst überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den Kinder-gärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit.
Der Gesundheitszustand der Kinder wird im zweiten Kindergartenjahr sowie in der
4. und 8. Klasse durch Vorsorgeuntersuchungen abgeklärt.
Sie als Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind beim Kinder-, Haus- oder beim Schularzt untersuchen lassen wollen.

Schularzt in Bärschwil ist:
- Dr. med. Roland Stäuble, In den Zweigen, 4246 Wahlen, 061 761 33 00

Schulärztliche Untersuchung
• Die Lehrerschaft fordert Sie zur Untersuchung Ihres Kindes auf.
• Sie vereinbaren einen Termin beim Arzt Ihrer Wahl.
• Der Arzt bestätigt den Besuch auf der Kontrollkarte.
• Die Lehrkräfte überprüfen die Kontrollkarten und bewahren sie auf.
• Die Kosten der Vorsorgeuntersuchung tragen die Eltern oder ihre Krankenversicherung.

Der Schularzt kann an Veranstaltungen zur Gesundheitserziehung im Kindergarten und Schulunterricht mitwirken.


Unfall- und Haftpflichtversicherung
Laut Gesetz sind die Kinder durch die private Krankenkasse gegen Unfall versichert. Nur für den Invaliditäts- oder Todesfall hat die Gemeinde eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen.

Unsere Schule führt keine Versicherung für Schäden, welche die SchülerInnen mutwillig gegen Personen und Sachen verursachen. Eine private Haftpflicht-versicherung abzuschliessen liegt in der Verantwortung der Eltern und wird dringend empfohlen.


Gemeindebeiträge

Öffentliche Verkehrsmittel
Die Kinder vom Wiler, von der Station und von Höfen, die für ihren Schulweg das Postauto benützen, erhalten von der Gemeinde die Rückerstattung ihrer Fahrtkosten, pro Kind und Jahr höchstens Fr. 320.- (Jahresabonnement abzüglich Ferien und Feiertage).

Dabei ist die Art der Fahrkarten freigestellt (Jahresabonnement, Monatsabonnemente, Mehrfahrtenkarten oder Einzelbillette).




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Die Rückerstattung erfolgt im Dezember über die Gemeindeverwaltung unter Vorweisung der Quittungen für die bezogenen Abonnemente, der abgestempelten Mehrfahrtenkarten oder der Einzelbillette.


Schülerverpflegung
Anspruch auf einen Gemeindebeitrag von Fr. 3.50 pro auswärtiges Mittagessen haben Hof- und Station-Kinder mit Schulort Bärschwil und Kinder, welche eine Sonderschule besuchen.
Die beitragsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten im Juni ein entsprechendes Formular.



Fotos aus dem Schulalltag

Maiwanderung 19. Mai 2008






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Merkblatt zu Kinderkrankheiten/Kopflaus

Als «Kinderkrankheiten» bezeichnet man verschiedene Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken, die vor allem im Kindesalter auftreten und die sehr ansteckend sind. Die meisten Kinderkrankheiten führen zur Immunität gegen den verantwortlichen Krankheitskeim und werden deshalb meistens nur einmal durchgemacht. Gegen viele Kinderkrankheiten gibt es inzwischen wirksame Impfstoffe, die vor einem Ausbruch der Krankheit schützen. Zu den bekanntesten Kinderkrankheiten zählen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Scharlach.


Masern
Krankheitsverlauf: Die Krankheit beginnt mit einem plötzlichen Fieberanstieg bis auf 39 Grad, Schnupfen, Husten und Lichtscheu. Zwei Tage später sieht man weissliche Flecken mit rötlichem Hof im unteren Bereich der Wangenschleimhaut. Nach einem kurzen Fieberabfall steigt das Fieber erneut bis 40 Grad, gleichzeitig zeigt sich der Masernausschlag. Nach weiteren drei Tagen fällt das Fieber ab und der Ausschlag verblasst.
Ausschlag: Er beginnt hinter den Ohren und dehnt sich körperabwärts aus. Der Ausschlag ist anfänglich kleinfleckig und hellrot, mit der Zeit fliessen die Flecken zusammen und nehmen einen bläulichen Farbton an. Nach vier bis fünf Tagen verschwindet der Ausschlag, die Haut schuppt sich, wobei die Handteller und Fusssohlen ausgespart bleiben. Ein Juckreiz besteht in der Regel nicht.
Behandlung: Bei Bedarf fiebersenkende Mittel Vorbeugung: Impfung
Ansteckung: 9 bis 11 Tage


Röteln
Krankheitsverlauf: Röteln sind – sofern sie nicht eine schwangere Frau betreffen – eine harmlose Erkrankung, die manchmal fast ohne Beschwerden verläuft. Die Röteln beginnen mit leichten Erkältungserscheinungen (Husten, Schnupfen, Bindehautreizung), dann schwellen die Lymphknoten im Kopf- und Halsbereich an. Einen Tag später zeigt sich der Hautausschlag. Ausschlag: Kleine, einzelne, rosarote Flecken, nicht juckend
Behandlung: Meistens nicht nötig Vorbeugung: Impfung
Ansteckung: 2 bis 3 Wochen


Windpocken, Wilde Blattern oder Spitze Blattern
Krankheitsverlauf: Dem Auftreten des Ausschlags gehen eventuell leichtes Fieber und Gliederschmerzen voraus.
Ausschlag: Es bilden sich laufend kleine, rote Flecken, die innert Stunden zu Knötchen und darauf zu Bläschen werden. Diese trocknen nach 1 bis 2 Tagen ein und verkrusten. Durch das unterschiedliche Alter und Aussehen der Hautveränderungen wird der Ausschlag mit einem «Sternenhimmel» verglichen. Der Ausschlag dauert 1 bis 2 Wochen und ist von einem starken Juckreiz begleitet.
Behandlung: Bei Bedarf Mittel gegen Juckreiz sowie Mittel gegen Schmerzen und Fieber. Für schwere Fälle steht ein Medikament gegen die Viren zur Verfügung.
Ansteckung: 1 bis 2 Tage vor dem Stadium der Bläschen - bis zur Krustenbildung


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Scharlach
Krankheitsverlauf: Die Krankheit beginnt mit einer Rachen- und Mandelentzündung, Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen und Erbrechen. Die Mandeln sind schmerzhaft geschwollen, gerötet und mit weisslichen Belägen bedeckt. Gleichzeitig beginnt unter den Achseln und in den Leisten der Hautausschlag. Ohne Behandlung mit Antibiotika sind schwere Verlaufsformen möglich.
Ausschlag: Der Ausschlag breitet sich von den Achselhöhlen und den Leisten auf den ganzen Körper aus und lässt nur die Haut um den Mund frei. Die Hautveränderungen sind stecknadelkopfgross, erhaben und blass- bis hochrot. Sie stehen dicht beieinander und fühlen sich sandpapier- oder samtartig an. Um den siebten Tag herum beginnt sich die Haut zu schuppen, am stärksten während der folgenden zwei Wochen. An den Händen und Füssen schält sich die Haut in grossen Fetzen. Die Schuppung kann bis zu acht Wochen dauern.
Behandlung: So früh wie möglich Antibiotika (Penicillin) während 10 Tagen.
Ansteckung: 2 bis 7 Tage


Fieber bei Kindern
Bei Säuglingen und Kleinkindern spricht man von Fieber, wenn die im After gemessene Temperatur (Kerntemperatur) 38,5 Grad übersteigt; hohes Fieber besteht bei Werten über 39,5 Grad. Fieber gehört zu den natürlichen Abwehrreaktionen des Körpers. Meistens werden mit dem Fieber eingedrungene Krankheitserreger bekämpft, vor allem Viren und Bakterien. Diese können sich bei einer erhöhten Körpertemperatur weniger stark vermehren. Fieber fördert auch die Durchblutung der Organe und Gewebe und ermöglicht dadurch dem Körper, die benötigten Abwehrzellen und Botenstoffe rascher zu einem allfälligen Entzündungsherd zu transportieren. Zur Bekämpfung des Fiebers benötigt der Körper mehr Energie, dadurch fällt die Leistungs- und Aufmerksamkeitsfähigkeit massiv ab.


Kopflaus
Wenn Sie bei der Haaruntersuchung Läuse gefunden haben, dann müssen Sie den Kopflausbefall sofort behandeln und in der Schule melden. Verwenden Sie zur Haarwäsche ein Lausmittel und wenden Sie einen Lauskamm an. Lassen Sie sich in der Apotheke oder Drogerie beraten. Die Kinder sollen bis nach der ersten Behandlung zu Hause bleiben.
Tipp: Prophylaktisch kann das Weidenrindenshampoo von Rausch angewendet werden. Bei häufig wiederkehrenden Lausbefallmeldungen behält sich die Schule vor, alle Kinder zu kontrollieren und im einzelnen Fall die Haarwäsche direkt vorzunehmen.


 Schulbesuch
Bei allen oben erwähnten Krankheiten empfiehlt der Schularzt die Kinder aufgrund der Ansteckungsgefahr die Schule nicht zu besuchen und mindestens einen Tag fieberfrei zuhause zu betreuen. Bei Erkältungskrankheiten ohne Fieber ist es eine Ermessensfrage; Erkältungen gehören im Kindesalter zum Alltag.

Quellen: www.meine-gesundheit.ch, Empfehlungen Gesundheitsdienste
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Das direkte Gespräch hilft Konflikte zu bewältigen

Wenn Menschen arbeiten, können Fehler passieren und Inhalte falsch verstanden werden. Gerade in der Schule sind sehr viele Menschen beteiligt und stehen in ständigem Kontakt miteinander: Kinder, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und weitere Fachpersonen. Um allfällige Missverständnisse möglichst pannenfrei zu „beheben“, ist der direkte Dialog zwischen den Beteiligten notwendig – und meist erfolgreich. Für alle Fragen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Kind stehen, ist daher die Klassenlehrperson die erste Ansprechperson für Kinder und Eltern.


Anliegen und Probleme - der sinnvolle Weg

1. Kinder  Kinder
Wenn Probleme zwischen verschiedenen Kindern auftauchen, suchen Sie das direkte Gespräch mit den Eltern anderer Kinder oder mit der Klassenlehrerin respektive dem Klassenlehrer Ihres Kindes. Sie werden kompetent beraten oder an die richtige Stelle weiter verwiesen.

2. Lehrkraft  Schülerin, Schüler
a) In einem persönlichen Gespräch reflektiert die Lehrkraft das Verhalten des Schülers und gibt ihm Gelegenheit, sich auszusprechen. Es werden Abmachungen getroffen, um die schulische und die persönliche Situation zu verbessern.
b) Wenn das Kind sein Verhalten nicht verbessert, nimmt die Lehrkraft telefonischen Kontakt zu den Eltern auf. Wenn es sinnvoll ist, lädt sie diese zu einem Gespräch mit oder ohne dem betroffenen Kind ein. Die Schulleitung wird informiert.
c) Wenn nötig und sinnvoll, suchen Lehrkraft, Eltern und Schulleitung (ev. auch das betroffene Kind) in einem gemeinsamen Gespräch nach Lösungen.
d) In schwierigen Fällen werden aussenstehende Fachpersonen (z.B. SPD) zugezogen.

3. Eltern  Lehrkräfte
a) Die Eltern suchen frühzeitig (nicht erst wenn’s “brennt”) das Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft. Dabei sollen die Anliegen ohne Schuldzuweisung formuliert werden. Je nach Situation ist ein Schulbesuch der Eltern sinnvoll; die Lehrkräfte motivieren die Eltern zu Schulbesuchen.
b) Falls bei diesem Gespräch keine Klärung möglich ist, informieren die Eltern die Schulleitung.
c) Wenn nötig und sinnvoll lädt die Schulleitung die Eltern und die Lehrkraft zu einem gemeinsamen Gespräch ein mit dem Ziel, Konflikte und Missverständnisse zu bereinigen.

 Es ist wichtig, dass die Eltern vor dem Kind nicht negativ von der Lehrperson sprechen, um das Kind nicht in einen Konflikt zu bringen.





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4. Lehrkraft  Eltern
a) Die Lehrkraft sucht das persönliche Gespräch mit den Eltern.
b) Bei weiteren Problemen informiert die Lehrkraft die Schulleitung.
c) Wenn der Kontakt zwischen Lehrkraft und Eltern unbefriedigend bleibt, lädt die Schulleitung Lehrkraft und Eltern zum Gespräch ein, um Konflikte und Missverständnisse zu bereinigen.
 Wichtig: Das Kind soll nicht unter diesem Konflikt leiden.


5. Eltern  Schulleitung
a) Die Eltern suchen das persönliche Gespräch mit der Schulleitung.
b) Wenn nötig formulieren die Eltern ihr Anliegen schriftlich, ev. mit Unterschriften von andern Eltern.
c) Die Eltern erhalten eine schriftliche Antwort oder legen ihr Anliegen in einer Sitzung dar.
d) Falls mit der Schulleitung keine Lösung gefunden wird, können die Eltern sich an den Gemeinderat als nächst höhere Instanz wenden.


6. Schulleitung  Eltern
a) Die Schulleitung sucht das persönliche Gespräch mit den Eltern.
b) Wenn nötig werden die Eltern in eine Sitzung eingeladen.

Bei ungelösten Konflikten zwischen Eltern und Lehrpersonen können Vertrauens- oder Fachpersonen hinzugezogen werden. Wenn dies nicht gewünscht wird oder Entscheidungen gefällt werden müssen, wird die Schulleitung einbezogen.

Intern achten wir darauf, dass bei der Schulleitung alle Informationen zusammenlaufen und gesammelt werden.




… aus dem Waldkindergarten






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Möglichkeit zur Förderung des Kindes

Auf den folgenden zwei Seiten sind einerseits Möglichkeiten beschrieben, wie Kinder optimal gefördert werden, und andererseits sind Adressen aufgeführt, wo Sie als Eltern Hilfe und neue Anregungen bei Schwierigkeiten mit Ihren Kindern erhalten können.


Förderstunden im sprachlichen und mathematischen Bereich
In den Förderstunden (jeweils eine Lektion) werden Kinder betreut und unterstützt, die entweder im mathematischen oder im schriftsprachlichen Bereich temporäre Schwächen aufweisen. Dies ist eine Kurzintervention in einem Lernbereich. Sollten die Probleme aber länger andauern, führt der Schulpsychologische Dienst eine Kontrollabklärung durch.
Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Kind sollte in der Sprache oder in der Mathematik speziell gefördert werden, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft. Diese wird Ihr Anliegen mit der Fachlehrkraft besprechen.


Deutsch für Fremdsprachige
Alle (Ausländer- und Schweizer-) Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben Anrecht auf Deutsch für Fremdsprachige, das in der Regel während der regulären Unterrichtszeit stattfindet. Es gibt verschiedene Formen:
• Mundartkurs im Kindergarten (in der Regel 2 x 30 Min. in der Woche)
• Intensivkurs bei sehr wenig oder keinen Deutschkenntnissen (3 - 5 Lekt./Woche; Dauer 1/2 bis 1 Jahr)
• Aufbaukurs bei spezifischen Defiziten in der deutschen Sprache
(2 - 3 Lekt./ Woche; Dauer inkl. Mundart- oder Intensivkurs bis zu 3 Jahren, wobei die semesterweise laufenden Kurse nicht am Stück besucht werden müssen, sondern nach den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Kinder angeboten werden)

Die Kurse sind in Lerngruppen von 2 - 6 Kindern zu führen. Falls nur einzelne Kinder für den Kurs Deutsch für Fremdsprachige berechtigt sind, ist dieser nicht garantiert.


Einführungsklasse (EK), Spezielle Förderung
Die spezielle Förderung ist für Kinder, die Entwicklungsauffälligkeiten zeigen und dadurch Schwierigkeiten bekommen mit ihren Schulleistungen. Durch die Beratung der Eltern, der Lehrpersonen und durch die Fördermöglichkeiten sollten die Kinder entlastet werden und es sollte zu mehr Verständnis für die besonderen Probleme der Kinder anregen.
Die Kindergärtnerinnen machen die Eltern auf die auffällige Entwicklung des Kindes aufmerksam. In den ersten zwei Schuljahren wird das Kind mit der speziellen Förderung unterstützt. Diese spezielle Förderung kann mit einer zusätzlichen schulpsychologischen Abklärung bis ins sechste Schuljahr weitergezogen werden. Die Kinder werden integrativ betreut, d. h. sie besuchen die Regelklasse mit individuellen Lernzeilen.

Frühzeitiges Erkennen von Lernstörungen hilft dem Kind, denn Lernstörungen wachsen sich mit der Zeit nicht aus.

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Heilpädagogische Früherziehung
Heilpädagogische Früherziehung ist eine Therapieform für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsauffälligkeiten im Alter von 0 - 7 Jahren. Es geht darum, diese Kinder möglichst früh zu erfassen, sie ihren Möglichkeiten entsprechend zu fördern und die Eltern in ihrem erschwerten Erziehungsalltag zu beraten und zu begleiten. Heilpädagogische Beratungs- und Behandlungsstelle, Gässliackerweg 4,
4226 Breitenbach, 061 781 32 54


Logopädie
Sprachliche Auffälligkeiten sollten so früh wie möglich erfasst werden, am besten schon im Vorschulalter. Hat Ihr Kind Mühe mit der deutlichen Aussprache von Wörtern oder einzelnen Lauten, spricht es über längere Zeit in unvollständigen Sätzen, stottert es, oder reagiert es nicht oder auffällig auf Fragen, wird es schlecht verstanden, dann ist es sinnvoll Ihr Kind logopädisch abklären zu lassen. Der Logopädische Dienst Breitenbach ist zuständig für Abklärungen und Therapien sprachauffälliger Kinder, sowie für Beratungen der Bezugspersonen und Lehrkräfte.
Logopädischer Dienst Breitenbach, Murstr. 4, 4226 Breitenbach, 061 789 97 29


Psychomotorik-Therapie
Die Psychomotorische Therapie unterstützt Kinder und Jugendliche, die in ihrem Bewegungserleben und -verhalten eingeschränkt sind.
Die Kinder fallen im Alltag durch ein ungeschicktes, fahriges, verspanntes Bewegungsverhalten auf und wirken oft gehemmt oder unruhig.
Die Therapie hat das Hauptanliegen, das Selbstwertgefühl des Kindes zu stärken und die Entwicklung seiner Handlungs-, Kontakt- und Wahrnehmungsfähigkeiten zu fördern.
Die Kinder besuchen die Therapie einzeln oder in Kleingruppen. Sie wird auf Antrag des Kinderarztes bewilligt.
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern auf Anraten der Klassenlehrkraft oder des Schulpsychologischen Dienstes.
Psychomotorische Therapie, Bodenackerstr. 9, 4226 Breitenbach, 061 781 31 50

Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst bietet verschiedene Dienstleistungen an:
• Beratung für Eltern, SchülerInnen, Lehrkräfte und Behörden bei Schul- und Erziehungsfragen
• Abklärung bei Schulleistungsproblemen oder Verhaltensproblemen
• Schullaufbahnberatung
• Anlaufstelle für Krisenintervention (eskalierende Streitfälle im Feld Schule, schwierige Schulsituationen, akute Gefährdung von Kindern, Lehrpersonen oder Familien)
• Unterstützung: Mitarbeit im Einschulungsteam, Zusammenarbeit mit Fachkräften,
Gutachtertätigkeit
Schulpsychologischer Dienst, Alice Vogt-Str. 2, 4226 Breitenbach, 061 704 71 50

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Musikunterricht in Bärschwil

In unserem Dorf bestehen ab erster Primarklasse Musikangebote. Dies ist nicht selbst-verständlich. Im Gebiet des Laufentals und des Thiersteins wird Instrumentalunterricht erst ab dritter Primarklasse angeboten. Von der Entwicklungspsychologie her aber ist ein früher Musikunterricht empfehlenswert, weil er in einem sehr aufnahmefähigen Alter die seelische und ganzheitliche Entwicklung positiv beeinflusst.

der Aufbau des Musikangebots im Schuljahr 2008/2009

1. Klasse Grundkurs Anne Causse R. kostenlos für die Eltern
Blockflöte Ruth Bilkenroth Ansatz nach Gruppengrösse und Dauer
2. Klasse Blockflöte Ruth Bilkenroth dito
Ensemble Blockflöte Ruth Bilkenroth Kinder und Erwachsene
Gesang klassisch Ruth Bilkenroth Kosten nach Absprache

Anmeldungen 1. und 2. Klasse B. Guntern 061 761 23 37
Unterricht Blockflöte, Gesang, Ensemble R. Bilkenroth 0049 762 11 65 691 Grundkurs A. Causse Rueff 0033 38907
Finanzielles (Verwaltung) M. Giger 061 761 22 10

Ab dritter Primarklasse steht das Angebot der Regionalen Musikschule zur Verfügung.

Streichinstrumente Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
Tasteninstrumente Klavier, Cembalo, Kirchenorgel, Akkordeon, Keyboard
Blasinstrumente Blockflöte, Querflöte, Oboe. Klarinette, Fagott, Saxophon, Trompete, Posaune, Es-Horn, Euphonium, Waldhorn, Tuba, Panflöte
Zupfinstrumente Gitarre, Harfe, E-Gitarre, E-Bass, Mandoline
Schlaginstrumente Klassisches Schlagzeug, Drum-Set, Marimbaphon usw.
Stimme Sologesang, Chor
Gemeinsames Ensembles, Orchester, Chor, Beginners Band, Juband, Forte Band

Adresse Regionale Musikschule Laufental-Thierstein
Seidenweg 55, 4242 Laufen, Tel, 061 761 36 25
Leitung: Isidor Lombriser
www.musikschule-laufen.ch (Formulare, Lehrkräfte, Anlässe)
E-Mail: musikschule.laufen@jcssoft.ch


Musikgesellschaft Unterricht für Saxophon (B. Henz) und Trompete (M. Franz)
Präsidentin Ella Gerster 061 761 64 36

Guggemuusig Schnitzharmoniker Anton Henz 061 761 16 74 (ab 18 Jahren)


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Schulordnung der Musikschule Bärschwil

Unterrichtsangebot
Es wird folgender Unterricht angeboten:
• Musikalische Grundschulung
• Blockflötenunterricht
• Instrumente der Musikgesellschaft Bärschwil
Ausbildungen bei der Regionalen Musikschule Laufental I Thierstein müssen von den Eltern direkt in Laufen angemeldet werden.
Unterrichtsart
Es wird Einzel- und Gruppenunterricht angeboten.
Unterrichtsdauer
Die Dauer der Unterrichtslektionen wird durch die Musikschulleitung festgelegt.
Zulassung
Das Recht zum Besuch der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Bärschwil.
Der Besuch der Musikschule ist für Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 20. Altersjahr möglich, so lange sie in Ausbildung sind.
Die Ausbildung bei der Musikgesellschaft kann in der Regel ab dem 10. Altersjahr erfolgen.
Eintritt
Der Eintritt in die Musikschule erfolgt auf den Beginn eines Schuljahres. Die schriftliche Anmeldung gilt jeweils für ein Semester. Anmeldeschluss ist der 31. Mai. Bisherige Schülerinnen und Schüler gelten bis zur schriftlichen Abmeldung als angemeldet.
Elternbeitrag
Die Eltern haben zu Beginn des Semesters ein jährlich festgelegtes Schulgeld zu bezahlen.
Die Schulleitung regelt, in welchen Fällen ein Familien- oder Sozialrabatt gewährt werden kann.
Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Elternbeitrags für Stunden, die wegen Verhinderungen der Lehrkräfte oder Veranstaltungen der Schule ausfallen.

Instrumente
Die Musiklehrkräfte beraten Kinder und Eltern bei der Wahl der Instrumente. Die Eltern haben für die im Musikunterricht benötigten Instrumente und Lehrmittel aufzukommen.
Bei der Musikgesellschaft können Instrumente gemietet werden.

Pflichten
Angemeldete Schülerinnen und Schüler haben den Musikunterricht regelmässig zu besuchen und die von den Lehrkräften aufgegebenen Hausaufgaben zu erledigen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen, die von den
Lehrkräften und der Musikschule angeordnet werden sind obligatorisch.

Elternkontakt
Die Musiklehrkräfte orientieren die Eltern periodisch über Ziele und Anliegen der Musikschule und über den Stand der Ausbildung.
Die Eltern sind freundlich eingeladen, hin und wieder eine Musikstunde ihres Kindes zu besuchen.
Absenzen
Absenzen sind den Musiklehrkräften spätestens an Vortag zu melden, bei plötzlicher Erkrankung sobald aIs möglich. In der nächsten Musikstunde ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Bei länger dauerndem Ausfall infolge Krankheit oder Unfall einer Schülerin oder eines Schülers werden die ausgefallenen Stunden vergütet, sofern dafür ein Arztzeugnis vorliegt.
Die Musiklehrkräfte sind nicht verpflichtet, durch Schülerin oder Schüler versäumte Stunden nachzuholen.
Austritt
Die Abmeldung für das folgende Semester hat bis 31. Mai, bzw. 30. November schriftlich zu erfolgen. Wegzüge sind der Musikschulleitung rechtzeitig zu melden. Für das laufende Semester wird das Schulgeld nicht zurückerstattet.
Mahnung und Ausschluss
Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht nur unregelmässig besuchen, diesen durch ihr Verhalten stören oder es am nötigen Fleiss fehlen lassen, sind durch die Musiklehrkräfte zu ermahnen. Bleibt die Mahnung erfolglos, sind die Eltern schriftlich zu informieren. Tritt keine Besserung ein, kann die Musiklehrkraft der Musikschulleitung unter Bekanntgabe an die Eltern einen schriftlichen Antrag auf Ausschluss aus der Musikschule stellen. Über den Ausschluss entscheidet die Musikschulleitung. Der Elternbeitrag wird nicht zurückerstattet.
Nichtbezahlen der Schulgelder führt zum Ausschluss aus der Musikschule.
Haftung
Die Eltern haften für Verlust und Schaden, die mutwillig durch Schülerinnen und Schüler verursacht werden.

Beschwerden
Beschwerden gegen Lehrkräfte sind an die Musikschulleitung, gegen die Leitung an die Schulleitung, gegen diese an den Gemeinderat und gegen den Gemeinderat an das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn zu richten.
Freizeittipps

Bärschwil

Verein/Angebot Alter der Kinder Kontaktadresse
MUKI Turnen 3 - 4 Jahren Sandra Schmidlin
061 761 45 30
KITU 5 - 6 Jahren Ludmilla Chaperon
079 791 32 16
JUSPO Unterstufe 7 - 9 Jahren Annette Caillet
061 761 79 05
JUSPO Oberstufe 10 - 15 Jahren Käthy Schmidlin
061 761 23 17
Pistolensektion Ab 10 Jahren Christoph Fischer
061 761 13 21


Laufen

Verein/Angebot Alter der Kinder Kontaktadresse
Budokan
(Judo, Jiu-Jitsu, Karate) Ab 7 Jahren Raymond Borer
061 761 16 18
budo@budokan-laufen.ch
www.budokan-laufen.ch
Aikido-Schule Ab 8 Jahren Werner Köpfer
061 361 62 59
www.aikidola.ch
Eislauf-Club Ab 5 Jahren Caroline Stark
061 761 35 72
Schwingerverband Ab 8 Jahren Felix Egger
061 761 50 38
www.jungschwinger.ch
Kindertrachtengruppe 4 - 14 Jahren Brigitte Huber
061 761 50 00
Blauring Mädchen
Ab 7 Jahren Stefanie Dreier
061 761 85 04
Jungwacht Buben
Ab 6 Jahren Florian Grütter
079 775 91 81
Florian.gruetter@stud-unibas.ch
Jugendnaturschutz 8 - 14 Jahren Christina Breme 061 704 94 26
juna-laufental@gmx.ch
www.pronatura.ch/juna-laufental
Pfadi Birssprung Mädchen
6 - 14 Jahren Daniela Brugger
079 222 32 93
birssprung@pfadilaufen.ch



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Verein/Angebot Alter der Kinder Kontaktadresse
Pfadi Helvetia Buben
7 - 10 Jahren Wölfli ab 11 Jahren Pfadi
Martin Forster
061 761 23 86
Helvetia@pfadilaufen.ch
www.pfadilaufen.ch/helvetia
Pfadi St. Martin Buben
7 - 10 Jahren Wölfli ab 11 Jahren Pfadi
Daniel Scherrer
061 761 25 48
St.martin@pfadilaufen.ch
www.pfadilaufen.ch/stmartin
Bücher, Kassetten, CDs, Videos, DVDs
Spiele Stedtlibibliothek
Amtshausgasse 3
061 761 64 91
stebi@mywebland.ch
www.stebilaufen.ch
Bücher, Kassetten, CDs, Videos, DVDs
Spiele Ludothek
Amtshausgasse 3
061 761 74 81
www.tiscalinet.ch/ludo.laufen
Klassische Reiterausbildung Ab 10 Jahren Brigitte Hochstrasser
Saalhof
079 674 53 92



Breitenbach

Verein/Angebot Alter der Kinder Kontaktadresse
Westernreitstall Ab 7 Jahren Susi Weiss
061 781 49 62
079 234 97 48
Tennisclub Ab 8 Jahren Michel Caillet
061 761 79 05
www.tcbreitenbach.ch
Jungwacht/Blauring Ab 8 Jahren Olivia Stalder
061 781 32 67
www.jublaonline.ch.vu
Pfadfinder Ab 7 Jahren Alexandra Jeger
061 781 21 19
www.pfadi-thierstein.ch


Nunningen

Verein/Angebot Alter der Kinder Kontaktadresse
Badmington
BC Schwarzbueb Ab 10 Jahren Martina Lutz
061 761 81 48



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Fotos aus dem Schulalltag

Lesenacht vom 19. März 2008





Walpurgismorgen 30. April 2008, 1. - 3. Klasse





30
Unterrichtsabsenz/Entschuldigung


Name

Vorname

Lehrperson Klasse


Datum der Absenz bis


Grund










Datum Unterschrift



Wird von der Lehrperson ausgefüllt:


Anzahl Halbtage






Datum Unterschrift




31


Kopiervorlage Urlaubsgesuch

GesuchstellerIn

Adresse

Telefon

Name des Kindes

Klasse, Lehrperson

Datum des Urlaubs  Morgen  Nachmittag  ganzer Tag

Wird eine Ferienverlängerung beansprucht?  ja  nein


Begründung:







Datum Unterschrift


Entscheid der zuständigen Instanz

 bewilligt  nicht bewilligt

Begründung:





Datum Unterschrift

32


30.04.2007Geschichte der Bärschwiler Schule

Wann die ersten Ansiedler in dieses enge Bergtal kamen, ist in tiefes Dunkel gehüllt. Ebenso unsicher und ungewiss sind die anfänglichen Schulverhältnisse. Weil es damals keine Schulpflicht gab, war es den Eltern überlassen, die Kinder nach Möglichkeit selber zu unterrichten im Lesen, Schreiben und Rechnen oder sie irgendwie in eine Schule zu schicken. Ebenso konnten die Eltern über den Eintritt in die Schule oder über den Austritt aus derselben ent-scheiden. Die finanziellen Ver-hältnisse waren bei den hiesigen Talbewohnern oft so ungünstig, dass die das Schulgeld nicht auf-bringen und einen eigen Schul-meister unterhalten konnten. Auch war es ihnen nicht möglich, ein eigenes Schullokal zu erstellen. Oft war das Amt des Schulmeisters mit dem Amt des Sigristen, des Organisten oder mit dem des Gemeindeschreibers verbunden, denn bei diesen Amtspersonen nahm man an, dass sie in den Anfangsgründen des Unterrichtens auf der Höhe seien. Der Unterricht ward dann in der Wohnung des Betreffenden er-teilt.

Im Vogteibezirk Thierstein gab es schon im 16. Jahrhundert solche Volksschulen. Da in Laufen seit längerer Zeit solch eine Schule bestand und auch auswärtige Kinder dieselbe besuchten, neige ich der Ansicht zu, dass auch Kinder von hier dorthin gingen, um das nötige Wissen zu schöpfen. Dieses Aus-wärtsgehen in der Schule bot den Kindern Gelegenheit zu manchem Umfug, weil sie wenig unter Auf-sicht standen. Klagen über mut-willige ja verwahrloste Jugend sind nicht selten „Die Jugend fluchen, schwören, lästern, trei-ben auf der Gasse Unfug, schwatzen in der Kirche, eilen aus dem Gottesdienst bevor er vollendet ist“, heißt es in einer Eingabe an die Regierung. Damals wie heute.
Dem Rat in Solothurn war sehr daran gelegen, diesem Übel abzu-helfen. Denn die erste und wichtigste Aufgabe der Schule ist nach Auffassung dieser Zeit die sittliche Erziehung der Jugend und zwar durch Schulung in den religiösen Wahrheiten und durch praktische Einführung in die-selben. Durch eine Verordnung der Schulbehörde von 1582 werden die Schulmeister mit Ernst daran erinnert, welche schwere Rechen-schaft sie vor Gott abzulegen haben, wenn durch ihre Schuld die Jugend vernachlässigt werde.

In den zwei letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts wird im Solothurner Gebiet eine Reihe von Dorfschulen genannt. Sie gehen zu-rück auf die Verordnung der Synode von Delsberg (1581). Die Schulzeit in den Dorfschulen ist meist auf die Wintermonate beschränkt. Der Unterricht beginnt um Aller-heiligen und dauert bis Ostern. Doch fehlte es nicht an Bestre-bungen, die Schulzeit zu verläng-ern. Der Schulbesuch der Kinder war gewöhnlich auf drei Jahre ausgedehnt.

Die Gemeinde Bärschwil besaß schon ziemlich früh eine Schule. Wann sie im Dorfe eingerichtet wurde, konnte ich bis jetzt nicht feststellen. Wohl lesen wir 1652/53, dass die Gemeinde dem Schulmeister eine Zulage von fünf Schilling gewährt. Der Schulbesuch war aber ziemlich nachlässig und unregelmäßig. Die Verordnungen des Rates in Solothurn, um den Schul-besuch zu heben, vermochten nicht durchdringen, weil viele Eltern aus Armut das Schulgeld für die Kinder kaum aufbringen konnten. In Geldverlegenheit für Schulzwecke half sich die hiesige Gemeinde auf eigene Art und Weise:

„Die Gemeinde Bärschwil hatte ums Jahr 1722 aus öffentlichen Wal-dungen ein bedeutendes Quantum Holz fällen lassen und dasselbe verkauft. Weder zum Fällen noch zum Verkaufen des Holzes hatte sie um Erlaubnis bei den gnädigen Herren nachgesucht. Aus dem Erlös verwendete sie 60 Pfund Stebler zu einer Jahreszeitstiftung für je sechs heilige Messen an der Kapelle, 10 Pfund zur Erhöhung des Sigristengehaltes und 200 Pfund als Schulfond, aus dessen Zinsen dem Schulmeister eine feste Besoldung ermöglicht werden soll-te. Gar bald hörte der Rat von Solothurn von diesem eigenmäch-tigen Vorgehen Bärschwils und ordnete sofort die Konfiskation der betreffenden Gelder an. Klagend wendete sich die Gemeinde deswegen an den Vogt und ließ dem Rate Vorstellungen machen. Bärschwil sei völlig mittellos, besitze gar kein Gemeindegut, ja es habe sogar noch Schulden; die gnädigen Herren möchten doch mindestens etwas von den konfiszierten Geldern der Gemeinde zukommen lassen. Der Rat überlies daraufhin der Gemeinde Bärschwil die 200 Pfund Stebler als Kapi-talanlage für die Schulmeister-besoldung. Er blieb aber auf der Ablieferung des übrigen Geldes von jenem eigenmächtigen Holzver-kaufe bestehen.

Die Urkunden aus den folgenden Jahrzehnten zeigen immer wieder, dass die Schule in dieser Zeit aufs engst mit der Kirche und dem kirchlichen Leben verbunden war. Schulstiftungen trugen durchaus kirchlichen Charakter, galten als gottgefällige Werke und der Schul-meister hatte für die Stifter bestimmte Pflichtgebete zu über-nehmen. Aus dem Jahre 1780 ist eine solche Stiftung bekannt:

In diesem Jahre boten sich einige Wohltäter an, der Gemeinde ein Kapital von 1000 Pfund für die Schule unter der Bedingung zur Verfügung zu stellen, dass Schul-meister und Schüler regelmäßig für sie beten würden. Der Rat von Solothurn leitete die Verhand-lungen selbst. Er beauftrage den Vogt von Thierstein, mit der Gemeinde in Verbindung zu treten. Freudvoll stimmte dieser ein und stellte unter dem 15. November 1780 für den Schulmeister folgende Bestimmungen auf: Er habe jeden Samstag mit seinen Schülern der heiligen Messe beizuwohnen und für das Wohl der Stifter den Rosen-kranz zu besten; in der gleichen Meinung habe er am Ende des Unter-richtes vor- und nachmittags das Vaterunser und den englischen Gruss zu verrichten und jährlich einmal an einem aufgehoberen Feiertage mit der gesamten Gemein-de einer Betstunde beizuwohnen. Der Schulmeister erklärte sich bereit, diese Verpflichtungen zu übernehmen. Die Gemeinde selbst anerbot sich, für das Kapital Bürge zu sein und den Zins des-selben (50 Pfund jährlich) dem Schulmeister auszuhändigen. Der Rat beauftragte daraufhin die geistliche Pfrund- und Kirchen-steuerkammer, ein Gutachten auszu-arbeiten, Wie diese lautete, ist nicht bekannt. Sicher ist, dass die Stiftung zustande kam. Die Urkunde hat nachstehenden Wort-laut:

„Da die grösste Pflicht einer Gemeinde den Nutz der Seele als des Leibs betreffend, wann die Hausväter die Jugend zu Erlernung des Schrei-bens, Lesens und beförderest der Grundsätzen des Christenthums fleis-sig zur Schul anhalten, ware die ganze Gemeinde bereith, die hochweise Verordnung unserer gnädigen Herren und Oberern gehorsamst zu erfüllen, welches aber in Ermanglung des obschon geringen Schullohns bis dahin von den mehresten nit konnte ins Werk gesetzt werden. Weil nun der grund-gütige Gott sich dieser Armen und Bedrängten erbarmet, durch frygebige Beysteuer gottesseliger Herren und Oberen nachtrudsamst zu erfüllen, haben wir dem von uns bestellten Schul-meister aufgetragen, dass er samt seien untergebenen Schulkindern alle Samstag der hl.Mess bywohne und für das Wohl der Stifterin den Rosenkranz laut abbethe, alltäglich vor- und Nachmittag nach geendeter Schule mit Abbethung des Vaterunser und englischen Grusses die nemliche Meinung mache und endlich an einem dispensierten Feyrtag mit der gesamten Gemeinde einem stündigen Gebet beywohne. Welches alles der Schulmeister genauest zu erfüllen ohne allen Entgelt der Gemeins-genossen angelobt. Damit aber dieser Capitel zu keinen Zeiten verloren oder die Schul in Abgang komme, hat die ganze Gemeinde angelobt, Vor- und Nachbürge zu sein, dem Schulmeister den Zins besagten Capitels selbst alljährlich fleissig einzuhändigen und für alles besagte guzustehen.
Das bescheints Frantz Hänz, Meyer, und ist beschlossen den 15. Winter-monat 1780. Das bekenn ich Johannes Steiger, des Gerichts, in Bärschwil.“

Das Begleitschreiben des Vogtes an den Rat besagt:

„Euer Wohlgebornen Erinnerung wegen der Schul zu Bärschwil zuvolge, alwo sie meldeten, das die Gedanken dahin zihlten, wen die Schul in einer guethen Ordnung fortgesetzt werden könnte, 1000 Pfund herzu steuern wollten ,habe also den Gemeins-genossen von Bärschwil solches Kund getahn, welche dann laut angeschlos-senem Aufsatz wie euer Wohlgeborenen ersehn werden, sich erklährt; wenn also der Aufsatz in seiner behörigen Ordnung erfunden wurde, so erbittet sich die Gemeinde Bärschwyll, den-selben von der Kanzlei Dorneck aus ins Reinen versetzen und alborten dem Prothocol einverleiben zu lassen. Sollte Ihnen der Aufsatz gefällig seyn, so ersuche Sie, ein solchen mir widerum beliebig einzusenden, damit selber sodann prothocoliert werden möchte.“

Schloss Thierstein, den 18. Novem-ber, 1780 - Bernard Glutz, Land-vogt.

In der oben genannten Urkunde wird der Name der Hauptwohltäterin nicht angegeben. Aber aus einer Bemerkung des Protokolls der Kirchen- und Pfrundeinkünften-kammer vom 25. Februar 1782 lernen wir die unbekannte Wohltäterin der Schule von Bärschwil kennen. Es ist Frau Maria Johanna Margaritha Victoria von Roll geb. von Besen-val, die Witwe des 1773 verstor-benen Schultheisen Franz Victor Augustin von Roll. Sie war die Tochter des Baron Peter Josef von Besenval von Kronstadt, welcher 1728 der hiesigen Pfarrkirche den grossen Kreuzpartikel verschaffte. Schultheiss Franz Victor von Roll stiftete 1739 den jetzigen Hochalter für die Pfarrkirche in Bärschwil.

Schulmeister in Bärschwil war in dieser Zeit (1780) Urs Meier. Er besuchte 1783 während sieben Wochen den Lehrerbildungskurs. Schon im folgenden Jahr ist ein Urs Joseph Meyer von Bärschwil im Normallehrkurs zu Solothurn und zwar während zweieinhalb Wochen. Es ist wohl der Sohn des vorigen und folgte ihm 1786 in der Leitung der Schule. Von Profession war er Strumpfweber. Er versah auch den Sigristendienst. Für die Schul-führung erhielt er den Zins des Stiftungskapitals, 37 und ein halb Pfund Stebler oder 65 Solothurner Pfund, ferner von jedem Kind wöch-entlich zwei Kreuzer. Er musste die Schulstube selber stellen und obwohl man ihn öfters einen Mietzins versprochen, erhielt er doch nie einen solchen. Ja in den Neunzigerjahren, in welchen die Wirren der französischen Revolu-tion immer wieder Wellen warfen und die Franzosen immer näher an die Solothurner Grenze heranrück-ten, weigerten sich viel Väter, ihm für ihre Kinder dis bisher üblichen zwei Kreuzer zu bezahlen.

Bis dahin hatte man in Bärschwil noch kein eigenes Schulhaus, sondern der Schulmeister musste auch für das Schullokal sorgen. Nun sah die Gemeinde aber ein, dass es für die Länge der Zeit nicht mehr gehe ohne eigenes Schulhaus. Sie machte daher am 20. August 1808 eine Eingabe an die Kantonsregierung durch den Ober-amtmann zu Thierstein. Am letzten Februar 1809 antwortete ihm der Finanzrat Solothurn wie folgt:

„In Eurem an die Regierung gerich-teten Schreiben wünscht die Gemeinde Bärschwil 20 Saagenlängen Land verkaufen zu dürfen, um aus dem Erlös ein Schulhaus und Feuerspritzen-behälter erbauen zu können. Unser Bauinspektor Sebler, der an Ort und Stelle gewesen und die Sache untersucht hatte, berichtet uns, dass die Gemeinde Bärschwyl das zu erbauende Schulhaus zu klein und gar nicht nach dem allgemein angenommenen Plan ausführen wolle, weil selber armutshalber einen grösseren Bau nicht unternehmen könne. Wir finden uns und daher veranlasst, Sie zu ersuchen, nach eingezogenen Erkun-dungen uns einzuberichten:Ob die Gemeinde Bärschwil ein Schulhaus unbedingt nötig hat? Ob Sie solches nach dem allgemein angenommen Plan ausführen wollen? Was Sie Baukosten zu bezahlen gedenke, denn aller-forderst muss die Gemeinde Ihren Beitrag tun, bevor die Regierung angegangen wird.
Wie dann endlich die Regierung ohne so namhaften Holzverkauf aussert Land der Gemeinde beispringen könne? Ob nicht Allmendland vorhanden, das vor-teilhaft verlehnt oder gar verkauft werden könne?
Nach Euren Ansichten und uns darü-berhin zugebender Relation werden wir über das Fernere verfügen.“

Wie es scheint, konnten sich Regierung, Finanzrat und Gemeinde einigen. Es wurde ein Schulhaus gebaut und zwar wurde es erstellt im jetzigen Garten des Sigmund Laffer, wo es bis 1862 stand.

Schulmeister Peter Jeker ward am 20. Dezember 1836 mit 20 Stimmen zum Sigristen gewählt. Er sagte kurz vorher, wenn er den Sigirs-tenposten nicht erhalte, müsse ihm die Gemeinde den Rückstand für seinen gesetzlichen Schullohn seit Martini 1832 bis Ostern 1836, zweihundert Franken, bezahlen. Für diese Zeit habe Sie jährlich 150 Fr. bezahlt. Die Schulinspektoren hätten sich geäussert, dass eine zweite Schulstelle errichtet wer-den müsse. Solange das Schullokal hinreichend gross genug sei und der den Sigristendienst behalten könne, wolle er einen Unterlehrer auf seine Kosten verschaffen, damit die Schule ungehindert fortgesetzt werde. Mitte November 1842 wurde ein Schullehrerbesol-dungszulage von Jährlich 50 Fran-ken abgelehnt mit dem Bemerken, man bleibe bei der alten Besoldung von 200 Franken.

Als Sigrist galten für den Lehrer noch nachstehende Bedingungen, die schon 1811 in Kraft waren:

1. Soll er am Neujahr-Abend dem jeweiligen Herrn Pfarrer die Kirchen-schlüssel abgeben und bei der Gemeinde neuer-dings um Fortsetzung des Dienstes anhalten.
2. Soll er die Kirchenuhr fleissig aufziehen und im gehörigen Stand halten, damit solche zur bestimmten Zeit das Stundenzeichen geben kann; was es Repara-turen an derselben gibt, wird die Gemeinde besorgen; auch soll er die Kirche, die Altäre und den Kirchhof fleissig putzen und säubern.
3. Soll er sich mit den bis dahin üblichen Einkünften, nämlich was von dem zehnte-pflichten Land, der Last-kauf, für den jährlichen Zins, der Kompetenz von den Jahrzeiten, Hochzeiten und Begräbnissen, von den Haus-haltungen ärmerer Klassen ohne Ausnahme und welche bis auf 2 Hauptvieh wintern, könne er 6 Rappen von 2 – 3 Stück Vieh 1 Batzen, von 3 bis mehr Stück Vieh 3 Batzen oder einen Leib Brot, wel-ches er alle Jahre auf Weih-nachten zu beziehen habe.

Im Februar 1948 brachte eine Umän-derung bei der Staatsverfassung. Diese machte die Erbauung von Schulhäuser den einzelnen Gemein-den zur Pflicht. Auch die Gemeinde Bärschwil unterwarf sich nach dem Exekutionsbeschluss des hohen Kan-tonsrates dieser Verordnung. Ende der Vierzigerjahre musst man hier auch wieder an einen Schulhaus-umbau oder Neubau denken, weil das alte Schul-haus nicht mehr der Kinderzahl entsprach(Pfarrei-Chro-nik fol. VIII).

Immer mehr gewann der Gedanke an einen Schulhausneubau an Boden, infolge der unter dem 17. Juli 1849 von der Regierung erlassenen Verordnung, dass hinsichtlich eines Schulhausbaues bis nächst-künftigen 1. Herbstmonat die Baupläne der Regierung einzu-reichen seien, damit die Materi-alien zum Bau künftigen Winter herbeigeschaft werden. Zu diesem Zwecke ist eine Kommission von 3 Mitgliedern ernannt worden und zwar: Georg Stegmüller, Gemeinde-rat; Josef Henz (Fritzenpeter) und Jakob Meier, Altammann. Diese haben ihre Ansicht betreffend Ankauf des Bauplatzes und der Pläne und andere zu diesem Bau erforderlichen Anstalten be-kannt zu geben. Die Baukommission legte am 26. August 1849 nochmals den Plan zur Erhöhung des alten Schulhauses vor und die Gemeinde beschloss eine Petition an die Regierung zu richten, um den Bau eines neuen Schulhauses auf später Zeiten zu verlegen. Das Bittgesuch hatte aber keinen Erfolg. Nun brachte die Baukommission einen dreifachen Antrag betreffs Bau-plätzen ein und zwar.

1. in dem Garten des Johann Meier, Wirt, zunächst unter der Kirchstiege.
2. auf dem Acker des Peter Müller und Erben zunächst hinter der Kirche.
3. im Kilchmättli des Josef Meier, Riesers Erben. Auf die deswegen gestellte Frage ist das sämtliche Mehr der Stimmen, den letzten Platz für den Schulhausneubau anzunehmen. Die genannten Erben erhoben Einspruch gegen den Beschluss mit dem Vorwand, selbst ein Haus auf diesem Platz bauen zu wollen. Diese Angelegenheit ist dann der Regierung zum Ent-scheid überlassen worden.

Im Jahr 1850/51 ist die Schulhaus-bauangelegenheit nur flau betrie-ben worden. Die Baukommission ward noch um zwei Mitglieder erhöht: Peter Henz (Maritzen) und Xaver Meier, Wirt. Es wurde auch be-schlossen, nochmals einen Plan anfertigen zu lassen mit 2 even-tuell 3 grossen Schulzimmern.
Der Baudirektor Säger aus Solo-thurn erklärte den bestimmten Bau-platz für eine Schulhaus als un-tauglich wegen eines „bösen Funda-mentes“ infolge großer Wasser-gefahr (23.3.1851), weshalb für einen andern Bauplatz Vorschläge gemacht werden mussten und zwar:

1. Gut des Xaver Meier (1 Stimme)
2. Kirchmättli des Peter Mül-ler Erben ( 9 Stimmen)
3. das Haus des Lukas Meier No.31 (9 Stimmen)
4. die 3 Häuser des Urs Josef Horni, Urs Josef Stegmül-ler und Jakob Truer (17 Stimmen) – Peter Henz sollte sich um die Schatz-ung dieses Platzes bei den Parteien erkundigen und innerhalb 8 Tagen die Sum-me der einzelnen Parteien der Gemeinde vorlegen.

Henz Peter berichtete anfangs April: Horni will für Haus, Scheuer und Stall 750.- Fr., Truer 450.-, Urs Josef Stegmüller 400.- Fr. gleich Summa 1600 Fr. Diese hohe Summe wird von der Gemeinde abgelehnt. Der Preis für das Kirchmättli ob der Strasse neben der Kirche ist 600 Fr., mit 33 Stimmen angenommen, unter der Voraussetzung, dass das Erzieh-ungsdepartement sowie auch die Bezirksschulkommission damit ein-verstanden ist. Ammann Georg Stegmüller reiste im Juli nach Solothurn, um die Genehmigung für diesen Schulhausplatz zu erwirken.

Im August ging man bereits daran, Holz zu verkaufen zu Gunsten des Schulhausbaues. Peter Müller und Witwe Müller verlangen für das Haus auf dem Bauplatz 600.- Fr., was der Gemeinde übertrieben scheint; sie ist bereit 300 Fr., alte Schweizer Währung zu bezah-len, Peter Hentz und Urs Josef Holzherr sollen mit der Partei-verhandeln. Wenn keine Einigung erreicht werde, soll die Partei vor Gericht gezogen werden. Der Platz ist 60 Fuss breit und 80 Fuss lang.

Die Bauangelegenheit des Schul-hauses kam nun in Fluss. Die bisherige Baukommission wurde aufgelöst, aber keine neue ernannt, sondern die ganze Sache dem Gemeinderat übertragen und dieser gilt als Baukommission, weil doch jede andere Baukommis-sion die Beschlüsse der Voll-ziehung dem Gemeinderat vorzulegen habe. Der von Stephan Gresly vorgelegte Bauplan (4. Januar 1852) ward mit kleinen unwesent-lichen Änderungen angenommen ( 11, Januar). Auf der nördlichen bis zu westlichen Seite des Schulhauses ist eine Laube in der gleichen Bedachung und in Verbindung mit der Hauptfassade anzubringen. Bauholz, Ziegel und Kalk sind fronweise auf den Platz zu liefern, die anderen Fuhren und Handlangerarbeit ist zu verdingen.

Anfangs Juni (6.) wird der Bau verakkodiert und die Verträge abgeschlossen. Adolf Gresly in der Liesbergermühle verpflichtet sich, die Sägebäume an der Birs und im alten Haus, welche zu Latten und Gipslatten geschnitten werden sollen, auf die Säge der Lies-bergermühle und dann die Dielen und Latten zum Schulhaus zu führen und zum Trocknen und Dörren aufzuschichten. Als Fuhrlohn ver-langt er pro Sägebaum 3,85 Fr. Sägerlohn der Bäume bis 15 Zoll Durchmesser 18 Rp. über 15 Zoll 21,5 Rp. für jede Latte 3 Rp. für das Aufschichten und Aufhölzern wird dem Säger der Abfall (Schwar-ten) gelassen. Bis Ende Oktober sollen alle Bäume geschnitten sein.

Das Schneiden eines andern Teiles der Sägebäume übernimmt Fridolin Ackermann von Fehlen, Sägemüller in Bärschwil. Für das Aufschneiden bekommt auch er die Schwarten, die er aber nicht zu dick machen soll. Das Führen dieser Stämme übernimmt Peter Stegmüller pro Stück 3.20 Fr. Diese Fuhren sollen bis Spät-herbst 1852 vollendet sein.

Verträge haben abgeschlossen; Xaver Meier für Fundament und Maurerarbeiten. Die Mauern sollen bis Herbst ausgeführt und das Dach gedeckt sein. Garantie auf 2 Jahre. Er bezieht für diese Arbei-ten pro Quadratklafter Mauer, hohl und voll halb außen und halb innen gemessen 15. Fr. neue Schweiz. Währung, welche in vier Terminen entrichtet wird. Die Gemeinde liefert dem Uebernehmer Kalk, Ziegel und Hausteine auf den Platz. Der Kalk muss vom Ueber-nehmer gelöscht werden.



Steinhauerarbeiten übernimmt Kon-rad Scherer von Laufen. Es stellt sich aber bald heraus, dass er den Akkord nicht halten kann, weil er keinen Bürgen bekommt. Unter glei-chen Bedingungen treten an seine Stelle die Gebrüder Seckinger, Steinhauer in Laufen.

Meier Jakob von hier und Grolimund Josef von Grindel als Zimmerleute, versprechen bis Mitte Oktober den Dachstuhl aufgerichtet zu haben; Schreinerarbeiten Steiger Fridolin von hier; Schlosserarbeiten Pflug Jakob in Breitenbach; Spengler Heizmann Johann in Erschwil; Gipslieferant Kohler Peter von hier; Gipser Berlinger Josef in Delsberg aus Vorarlberg. Der Gemeinderat Jakob Misteli über-nimmt das Amt eines Aufsehers über sämtliches beim neuen Schulhaus befindliche Bau-, Säge- und Ge-rüstholz, besonders hat er aber genau nachzuschauen, dass die Sägestämme gehörig geschnitten, geführt, aufgehölzelt und besorgt werden.

Der Baudirektor Säger in Solothurn hatte den Plan für das neue Schulhaus entworfen. Anfangs waren ziemlich alle Bürger damit einver-standen, aber nach und nach meldeten sich einige, dass ihnen der Plan nicht ganz zweckmässig für diese Gegend scheine, weshalb Adolf Gresly zum Baudirektor gesandt wurde, er möge den Plan abändern und die Hauptfassade der Strasse nach ziehen und auch dorthin den Eingang versetzen. In letzter Minute trat noch diese Änderung ein.

Zur Ausmittlung des Fundamentes hatte der Gemeinderat eines seiner Mitglieder und einen Fachkundigen bestimmt. Diese aber gaben keinen bestimmten Aufschluss über den Bodenbefund oder besser gesagt, wollten keinen geben wegen ihrer Unentschlossenheit, weshalb in Eile ein Gemeindebeschluss gefasst werden musste. Der Beschluss ging dahin: dem Xaver Meier zu bewil-ligen, das Fundament der südlichen Seite, obschon die Rosthölzer auf dem Platz bereit lagen, dennoch ohne Rost auszuführen. Dafür aber hatte Meier zu wachen, dass das Fundament sehr gut aus Steinen gemauert werde. Für den Nachteil oder Schaden, welcher wegen der Nichteinlegung des Rostes auf dieser Seite etwa entstehen könnte, verwahrt sich Meier und entladet sich der Garantie, wenn bloß aus Mangel eines Rostes die Mauer während 2 Jahren sich senken oder reißen würde (3.Juli 1852).

Trotz aller möglichen Hindernisse und mancher Widerwärtigkeit schritt der Bau gut voran, so dass anfangs Oktober 1852 der Dachstuhl aufgerichtet werden konnte. Da es überall üblich, dass bei Aufrich-tung eines neuen Hauses der Bau-herr den Handwerken und Ge-hilfen einen Trunk verabfolgt, so geschah es auch hier. Die Besorgung hat der Gemeinderat nach Gutdünken und Mäßigung übernommen.
Es sei noch der Kostenvoranschlag für den Schulbau vom November 1851 angefügt. Die in Klammen angege-benen Zahlen sind der Voranschlag des Baudirektor Säger in Solo-thurn:



Arbeitsgattung Abrechnung Voranschlag
Erdarbeiten 50 180,00
Maurerarbeiten 2.500 3.078,00
Steinhauerarbeiten 1.362 1.225,00
Zimmermannsarbeiten 3.793 1.030,00
Schreinerarbeiten 2.530 1.220,00
Gipserarbeiten 612 571,00
Spenglerarbeiten 390 303,00
Schmied- und Schlosserarbeiten 352 740,00
Malerarbeiten 110 120,00
Öfen 150 150,00
Unvorhergesehenes 951 -
Fuhren - 570,00
Summa 12.800 9.187,00




Um den Abschluss der Bauar-beiten auch nach aussen zu zei-gen, soll das ganze Schulhaus mit grünen Jalousien versehen werden, auch die östliche Fassade, die sonst nach dem Entwurf hätte ganze Läden bekommen sollen. Auch für die Innenausstattung war noch man-ches nötig, besonders die Öfen, was auch im Laufe der Zeit angeschafft ward. Betreffs Öfen ist eine Gemeindebeschluss (23. Oktober 1852) vorhanden: Die Öfen für das neue Schulhaus sollen noch nicht angeschafft werden. Der erste Lehrer soll noch im alten Schulhaus Unter-richt halten und der zweite in der unteren Stube der neuen Schule und da genüge ein eiser-ner Ofen. Ende Oktober kam doch ein Kalkofen, denn man hatte sich eines besseren besonnen.

Man wollte sich nach dem Schul-hausbau auch jenen gegenüber nobel zeigen, welche während der Bauzeit an ihren Grund-stücken irgendwelchen Schaden erlitten hatten. Man beschloss den Schaden abschätzen zu lassen und mit den einzelnen Parteien zu verhan-deln. Hiezu waren die Gemeinderäte Josef Laffer und Jakob Misteli beauf-tragt.

Kaum war das Schulhaus fertig als die Bewohner und Bürger vom Wiler mit einer verspäteten Beschwerde kamen. Sie sagten; Es wäre besser gewesen, auf dem Wiler ein Schulhaus zu bauen als im Dorf ein zweites zu errichten. Man soll zu diesem Zwecke den oberen Stock vom Hause des Jakob Neuschwander mieten und dazu einrichten. Über dieses Ansuchen herrschte nur eine Stimme und zwar waren alle Anwesenden dagegen mit Ausnahme der Wiler, weil die Gemeinde schon 2 Schulhäuser habe. Es waren 9 Wiler gegen 17 Dörfler. Das Gesuch ward abge-schlagen, weil die Gemeinde in materieller Beziehung den Kos-tenaufwand nicht bestreiten könne. Auch sei es pädagogisch besser die Schule Unter- und Oberschule zu trennen (16. April 1953).

Da im Jahre 1854 100 Personen (32 Kinder) aus der Gemeinde nach Armerika auswanderten und dadurch die Zahl der Schul-kinder bedeutend kleiner gewor-den, gelangte die Gemeinde an die Regierung mit dem Ersuchen in Zukunft nur einen Schul-lehrer halten zu müssen, denn es sei finanziell der Gemeinde unmöglich zwei Lehrer zu bezahlen, weil die Auswande-rungsungskosten für die Gemein-de groß gewesen seien.



Am 11. April 1858 kam ein Schreiben von der Bezirks-schulkommission von Thierstein an den hiesigen Gemeinderat be-treffs Errichtung einer Be-zirksschule im Bezirk Thier-stein. Da beschloss der Gemein-derat; wenn besagte Schule in unserer Gemeinde errichtet wird, für dieselbe die Schul-zimmer, Wohnung und Holz für den Lehrer zu verabreichen nebst dem jährlichen Beitrag 400 Fr.; auch wenn sie nach Grindel komme. Als Vertreter der Gemeinde gingen am 2. Mai in dieser Sache Georg Steg-müller, Ammann und Xaver Meier, Statthalter nach Breitenbach. Die ganze Angelegenheit fand ihre Regelung dadurch, dass Breitenbach die Bezirksschule selber übernahm.

Schon im Jahre 1838 ist von einer zweiten Lehrstelle in Bärschwil die Rede. Offiziel kam er erst im Oktober 1872 zur Errichtung und definitiven Besetzung. Die dritte Lehr-stelle besteht seit 1929. Schon vor 1852 befand sich hier eine Arbeitsschule. Vor dieser Zeit erhielt die Arbeitslehrerin 6 Batzen alte Währ, pro Kind als Lohn, nachher einen Franken neue Währ.

Eine Lange Zeit haben wir im Geiste durchwandert und sind glücklich in der Gegenwart gelandet. Auch in letzter Zeit ist wiederum ein vielfaches Projekt im Gange betreffend Schulhausumbau und Vergrös-serung oder ganzer Neubau. Möge bald eine glückliche Lösung gefunden werden.





Abschrift Mario Giger/ November 2005




Es folgen anschliessend die Memoiren von Max Käsermann



15.03.2007

14.03.2007

07.02.2007

Unsere Primarschule hat eine eigene Homepage:


www.schule-baerschwil.ch