
Amtliche Publikation vom 17. Juli 2025
Röm.-kath.
Kirchgemeinde Bärschwil
Kommunale Erneuerungswahlen 2025
Amtliche Publikation der Wahldaten/Anmeldefristen
Der Gemeinderat der Kirchgemeinde Bärschwil hat, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:
1. In der Gemeinde Bärschwil finden die Erneuerungswahlen für das Gemeinde-
präsidium und das Vizepräsidium des röm.-kath. Kirchgemeinderates am
28. September 2025 statt.
1.1 Wahlvorschläge für die Wahlen des Gemeindepräsidiums und des Vizepräsidiums der
röm.-kath. Kirchgemeinde sind bis Montag, 11. August 2025, 17.00 Uhr, bei der
Gemeindeverwaltung einzureichen.
1.2 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 25. August 2025, 17.00 Uhr,
bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
1.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.
Bärschwil, 8. Juli 2025
RÖM.-KATH. KIRCHGEMEINDERAT