Amtliche Publikation vom 17. Juli 2025

17. Juli 2025

Röm.-kath.
Kirchgemeinde Bärschwil

Kommunale Erneuerungswahlen 2025

Amtliche Publikation der Wahldaten/Anmeldefristen

Der Gemeinderat der Kirchgemeinde Bärschwil hat, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:

1. In der Gemeinde Bärschwil finden die Erneuerungswahlen für das Gemeinde-
    präsidium und das Vizepräsidium des röm.-kath. Kirchgemeinderates am
    28. September 2025 statt.

1.1   Wahlvorschläge für die Wahlen des Gemeindepräsidiums und des Vizepräsidiums der
        röm.-kath. Kirchgemeinde sind bis Montag, 11. August 2025, 17.00 Uhr, bei der
        Gemeindeverwaltung einzureichen.
1.2   Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 25. August 2025, 17.00 Uhr,
        bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
1.3.  Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.

Bärschwil, 8. Juli 2025

RÖM.-KATH. KIRCHGEMEINDERAT