Absolutes Feuerverbot - Gefahrenstufe 5 "sehr gross" ab 30. Juli 2026
Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 5 "sehr gross" ab 30. Juli 2026
Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Es ist absolut verboten, irgendwo im Freien Feuer zu entfachen. Zigaretten und Raucherwaren dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden.
Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot Kanton Solothurn vom 30.07.2026
Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit.
Die anhaltend hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge haben die akute Trockenheit im Kanton Solothurn verschärft. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» angestiegen. Im Rahmen der regelmässig durchgeführten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Feuer- und Feuerwerksverbot ab 3. Juli 2026
Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit
Aufgrund hoher Temperaturen und fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben im ganzen Kanton Solothurn zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn hat deshalb in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft (gilt ab
3. Juli 2026).
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 1.25 MB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot |
| Allgemeinverfuegung Ausdehnung des Feuerverbot (PDF, 118 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfuegung Ausdehnung des Feuerverbot |
| Merkblatt Waldbrandprävention (PDF, 661 kB) | Download | 2 | Merkblatt Waldbrandprävention |