Waldbrandgefahr: Gefahrenstufe 4 "gross" ab 3. Juli 2026

3. Juli 2026

Feuer- und Feuerwerksverbot ab 3. Juli 2026

Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit

Aufgrund hoher Temperaturen und fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben im ganzen Kanton Solothurn zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn hat deshalb in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft (gilt ab
3. Juli 2026).

Feuerverbot

Zugehörige Objekte

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Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 1.25 MB) Download 0 Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot
Merkblatt Waldbrandprävention (PDF, 661 kB) Download 1 Merkblatt Waldbrandprävention