Die Aufgaben des Abstimmungs- und Wahlbüros richten sich nach der Gesetzgebung über die politischen Rechte.

Das Wahlbüro ist auch zuständig für Abstimmungen und Wahlen der Bürger- und Kirchgemeinde.

Bei der brieflichen Stimmabgabe sind die Zustellkuverts an die Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde zuhanden des Wahlbüros zu adressieren. Die Annahmestelle ist die Gemeindeverwaltung.

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Abstimmungs- und Wahlbüro
Steinweg 114
4252 Bärschwil

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