
Öffentliche Mitwirkung: Erschliessungsplan Hofzufahrten
Öffentliche Mitwirkung – Erschliessungsplan Hofzufahrten
Gemäss § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird für den Erschliessungsplan Hofzufahrten das Mitwirkungsverfahren eingeleitet. Der Bevölkerung wird Gelegenheit gegeben, innerhalb der
Mitwirkungsfrist vom 3. – 31. Juli 2025
in die Unterlagen Einsicht zu nehmen und Vorschläge einzubringen. Die Auflage erfolgt auf der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Schalteröffnungszeiten einsehbar. Gleichzeitig sind sie im Internet unter www.baerschwil.ch einsehbar.
Eingaben können bis am 31.07.2025 in schriftlicher Form an den Gemeinderat gerichtet werden.
Nach Abschluss dieser Vernehmlassung wird die Planungsvorlage allenfalls bereinigt und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Planauflage mit Einsprachemöglichkeit nach Planungs- und Baugesetz wird der Erschliessungsplan Hofzufahrten durch den Gemeinderat beschlossen und mit der regierungsrätlichen Genehmigung rechtsgültig.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Präsentation Infoveranstaltung EP Hofzufahrten vom 26.06.2025 (PDF, 1.89 MB) | Download | 0 | Präsentation Infoveranstaltung EP Hofzufahrten vom 26.06.2025 |
Planungsbericht EP Hofzufahrten für Mitwirkung (PDF, 91.03 kB) | Download | 1 | Planungsbericht EP Hofzufahrten für Mitwirkung |
Unterlagen (Pläne) EP Hofzufahrten für Mitwirkung (ZIP, 5.87 MB) | Download | 2 | Unterlagen (Pläne) EP Hofzufahrten für Mitwirkung |